Zu sehen ist Raum 1.6: Tische mit 12 blauen Stühlen, Bilder von gezeichneten Köpfen an der Wand und 3 Pflanzen sin dzu sehen. Der Boden ist orange, es sind hellgraue Vorhänge zu sehen.

Raumnutzung

Drei Gruppenräume stehen im Heidelberger Selbsthilfebüro zur Verfügung. Alle sind barrierefrei erreichbar.

Zu sehen ist Raum 1.6: Tische mit 12 blauen Stühlen, Bilder von gezeichneten Köpfen an der Wand und 3 Pflanzen sin dzu sehen. Der Boden ist orange, es sind hellgraue Vorhänge zu sehen.
Raum 1.6, Fotos: Felix Bäcker
Zu sehen ist Raum 1.7 mit einem Tisch mit 12 blauen Stühlen. Im Hintergrund stehen ein Sideboard, ein Schrank und Schließfächer sowie ein Flipchart-Ständer. An der Wand sind zwei Bilder von Sonnenblumen zu sehen.
Raum 1.7
Zu sehen ist Gruppenraum 1.8 mit Tischen und 10 schwarzen Stühlen. Zudem ist ein Schreibtisch mit einem Computer zu sehen. Hinten in der Ecke stehen zwei Grünpflanzen und an den Wänden hängen 3 Gemälde.
Raum 1.8

Raum 1.6 und 1.7 bieten jeweils Kapazität für maximal 25 Personen. Einer der Räume ist mit Technik für Hybridsitzungen ausgestattet: Es sind ein großer Flachbildschirm, eine Kamera und Tontechnik für virtuelle Konferenzen vorhanden. Für Menschen mit einer Hörbehinderung sind in einem Raum Vorrichtungen für eine FM-Anlage installiert. Bei Bedarf kann diese nach vorheriger Anmeldung bereitgestellt werden.

Der kleinere Raum 1.8 bietet Kapazität für kleinere Gruppen bis maximal 10 Personen.

Selbsthilfegruppen entrichten für die Raumnutzung ein geringes Entgelt in Höhe von 1 € pro Person und Treffen, maximal jedoch 15 €.

Das Heidelberger Selbsthilfebüro stellt Ihnen für die Arbeit Ihrer Selbsthilfegruppe einen Raum / Räume zur Verfügung.

Bedingung für eine solche Nutzung ist der Abschluss einer Raumnutzungsvereinbarung. Mit dieser akzeptiert Ihre Gruppe, vertreten durch Sie als Kontaktperson, die folgenden Bedingungen:

  1. Das Heidelberger Selbsthilfebüro stellt Räume für Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeprojekte und andere Vereine / Institutionen für die Nutzung zum Treffen ohne politische Gesinnung zur Verfügung. Eine andere als die vereinbarte Nutzung kann nur nach Rücksprache mit den Mitarbeiterinnen des Heidelberger Selbsthilfebüros erfolgen.
  2. Die Gruppenräume können täglich in der Zeit von 9 bis 22 Uhr angemietet werden. Aus Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft wird die Gruppe gebeten, ihre Sitzung rechtzeitig zu beenden und das Haus spätestens um 22 Uhr zu verlassen. An Selbsthilfegruppen, die am Wochenende anmieten, wird ein Schlüssel ausgegeben, für den ein Pfand in Höhe von 50 € zu hinterlegen ist.
  3. In den Räumen des Selbsthilfebüros darf grundsätzlich nicht geraucht werden, Kerzen sind nicht erlaubt.
  4. Für Schäden, die im Gruppenraum entstehen, haftet die Gruppe. Sollte während der Gruppenraumnutzung ein Schaden auftreten, so ist dies unverzüglich den Mitarbeiterinnen des Heidelberger Selbsthilfebüros mitzuteilen.
  5. Die Selbsthilfegruppe verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Räume in einem auch für Andere angenehmen Zustand bleiben (d.h. ordentlich und sauber) sowie dazu, die Räume so zu verlassen, dass sie nach der Benutzung sofort wieder verwendet werden können.
  6. Die vertraglich vereinbarten Raumnutzungszeiten sind einzuhalten, da nachfolgende Gruppen ihr Treffen auch pünktlich beginnen möchten.
  7. Die Selbsthilfegruppe verpflichtet sich, andere Gruppen, die sich in den anderen Gruppenräumen treffen, nicht zu stören. Die Gruppen sind selbst verantwortlich, entsprechende Schilder aufzuhängen.
  8. Die Selbsthilfegruppe erklärt für die Dauer der Nutzung die Freistellung des Selbsthilfebüros aus den Haftpflichtansprüchen, die grob fahrlässig verursacht wurden.
  9. Das Heidelberger Selbsthilfebüro haftet nicht für den Verlust von Wertsachen oder Geld.
  10. Das Heidelberger Selbsthilfebüro behält sich das Recht vor, bei Eigenbedarf (z.B. Veranstaltungen) oder dringenden anderen Terminen, die in diesem Vertrag formulierten Vereinbarungen kurzfristig zu widerrufen.
  11. Dieser Vertrag gilt unbefristet ab dem Tag der Unterzeichnung. Eine beidseitige Kündigung ist jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.