Räume

Bild eines Gruppenraumes

 

Raumnutzung

Drei Gruppenräume stehen zur Verfügung. Alle sind barrierefrei erreichbar. Ein kleinerer Raum bietet Kapazität für maximal 10 Personen, zwei große Räume haben Platz für maximal 25 Personen. Ein Raum ist mit entsprechender Technik für Hybridsitzungen ausgestattet.

Für Menschen mit einer Hörbehinderung sind in einem Raum Vorrichtungen für eine FM-Anlage installiert. Bei Bedarf kann diese nach vorheriger Anmeldung bereitgestellt werden.

Selbsthilfegruppen entrichten für die Raumnutzung ein geringes Entgelt in Höhe von 1 € pro Person und Treffen, maximal jedoch 15 €.

Das Heidelberger Selbsthilfebüro stellt Ihnen für die Arbeit Ihrer Selbsthilfegruppe einen Raum / Räume zur Verfügung.

Bedingung für eine solche Nutzung ist der Abschluss einer Raumnutzungsvereinbarung. Mit dieser akzeptiert Ihre Gruppe, vertreten durch Sie als Kontaktperson, die folgenden Bedingungen:

  1. Das Heidelberger Selbsthilfebüro stellt Räume für Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeprojekte gegen ein geringes Nutzungsentgelt zur Verfügung. Die Räume werden für dieses geringe Entgelt nicht vergeben an gewerbliche Nutzer, professionelle Anbieter von Gruppen (Therapeuten, Gesundheitsberufe usw.) oder an politische Organisationen und Parteien.
  2. Die Gruppenräume können täglich in der Zeit von 9 bis 22 Uhr angemietet werden. Aus Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft wird die Gruppe gebeten, ihre Sitzung rechtzeitig zu beenden und das Haus spätestens um 22 Uhr zu verlassen. An Selbsthilfegruppen, die am Wochenende anmieten, wird ein Schlüssel ausgegeben, für den ein Pfand in Höhe von 50 € zu hinterlegen ist.
  3. In den Räumen des Selbsthilfebüros darf grundsätzlich nicht geraucht werden.
  4. Für Schäden, die im Gruppenraum entstehen, haftet die Gruppe. Sollte während der Gruppenraumnutzung ein Schaden auftreten, so ist dies unverzüglich den Mitarbeiterinnen des Heidelberger Selbsthilfebüros mitzuteilen.
  5. Die Selbsthilfegruppe verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Räume in einem auch für Andere angenehmen Zustand bleiben (d.h. ordentlich und sauber) sowie dazu, die Räume so zu verlassen, dass sie nach der Benutzung sofort wieder verwendet werden können.
  6. Die vertraglich vereinbarten Raumnutzungszeiten sind einzuhalten, da nachfolgende Gruppen ihr Treffen auch pünktlich beginnen möchten.
  7. Die Selbsthilfegruppe verpflichtet sich, andere Gruppen, die sich in den anderen Gruppenräumen treffen, nicht zu stören. Die Gruppen sind selbst verantwortlich, entsprechende Schilder aufzuhängen.
  8. Die Selbsthilfegruppe erklärt für die Dauer der Nutzung die Freistellung des Selbsthilfebüros aus den Haftpflichtansprüchen, die grob fahrlässig verursacht wurden.
  9. Das Heidelberger Selbsthilfebüro haftet nicht für den Verlust von Wertsachen oder Geld.
  10. Das Heidelberger Selbsthilfebüro behält sich das Recht vor, bei Eigenbedarf (z.B. Veranstaltungen) oder dringenden anderen Terminen, die in diesem Vertrag formulierten Vereinbarungen kurzfristig zu widerrufen.
  11. Dieser Vertrag gilt unbefristet ab dem Tag der Unterzeichnung. Eine beidseitige Kündigung ist jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.