Selbsthilfeförderung

Förderung von Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppen können von verschiedenen Seiten finanzielle Unterstützung für ihre regelmäßigen, selbsthilfebezogenen Aufgaben wie auch für Projekte erhalten. Sie müssen dafür bestimmte Kriterien erfüllen, beispielsweise mindestens 6 Mitglieder haben, für Neue offen sein etc.

Es gibt in unserer Region drei wesentliche Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen:

Eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten finden Sie hier. Die Antragsformulare dafür finden Sie ebenfalls dort.
Wenn Sie Fragen haben oder eine ausführliche Beratung möchten, wenden Sie sich an Jana Fritz beim Heidelberger Selbsthilfebüro info@selbsthilfe-heidelberg.de.

Gerne leiten wir Ihre Anträge an die zuständigen Stellen weiter.

Die Stadt Heidelberg fördert Selbsthilfegruppen seit Anfang der 90er Jahre. Antragsfrist ist der 30. Juni des laufenden Jahres.

Es gibt eine institutionelle und eine Projektförderung. Mit Hilfe der Rahmenrichtlinien können Sie sich einen Überblick verschaffen.

Die institutionelle Förderung wird als Zuwendung zur Deckung von Aufwendungen gewährt. Sie umfasst im Wesentlichen die Basisarbeit der Selbsthilfegruppen. Hierunter fallen z.B. Miete, Telefon, Fahrtkosten, Fortbildungen etc.
Hier finden Sie das Antragsformular mit Kommentaren als Hilfestellung zum Ausfüllen.

Die Projektförderung wird zur Deckung von Aufwendungen eines bestimmten, zeitlich und inhaltlich begrenzten Projekts gewährt.
Bitte verwenden Sie die elektronischen Anträge der Stadt Heidelberg zum Ausfüllen am PC.

Diese finden Sie hier.

Bitte beachten Sie die beiden Möglichkeiten zum Nachweis: Der Verwendungsnachweis für die institutionelle Förderung sowie  der Verwendungsnachweis für die Projektförderung. Sie helfen Ihnen dabei einzuschätzen, worauf Sie bei der Zusammenstellung der Ausgaben achten sollten.

Ansprechpartnerin bei der Stadt Heidelberg:
Anette Dietz, Bergheimer Str. 155, 69115 Heidelberg
Tel. 06221 / 58 38 190
E-Mail: anette.dietz@heidelberg.de

Seit 2020 gelten neue Vorgaben hinsichtlich der Vergabe der Fördermittel. Der Gesetzgeber hat den §20h SGB V neu gefasst und die Aufteilung der Fördermittel verändert. Für die Selbsthilfeförderung hat dies zur Folge, dass seither 70% der Fördermittel für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung zur Verfügung stehen und 30% für die kassenindividuelle Projektförderung.

Zahlreiche Informationen finden Sie auf der Homepage der gesetzlichen Krankenkassen Baden-Württembergs unter: gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de

Sie finden dort auch immer aktuelle Formulare oder Ansprechpersonen und den Leitfaden, der die Förderung umfassend regelt.

1. Pauschalförderung
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können eine finanzielle Unterstützung der regelmäßig selbsthilfebezogenen Aufgaben durch die gesetzlichen Krankenkassen erhalten.

Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für:

  • Raumkosten, Miete
  • Büroausstattung und Sachkosten
  • (z. B. PC, Drucker, Beamer, Büromöbel, Porto und Telefon, Gebühren für Online-Dienste)
  • Regelmäßige Ausgaben für Internetauftritte / Homepage
  • Regelmäßig erscheinende Medien einschließlich deren Verteilung (z. B. Mitgliederzeitschriften)
  • Regelmäßige Ausgaben für digitale Angebote/Anwendungen (z.B. Lizenzen für virtuelle Konferenzen)
  • Schulungen oder Fortbildungen, die auf die Befähigung zur Organisations- und Verbandsarbeit sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen
  • einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und  Übernachtungskosten (z. B. kaufmännische Weiterbildungen, Weiterbildungen zum Vereinsrecht, PC-Schulungen)
  • Tagungs- und Kongressbesuche
  • Reisekosten im Rahmen von Vergabesitzungen
  • Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen, einschließlich Veranstaltungs- und Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten (z. B. Vorstandssitzungen, Mitglieder-/Jahresversammlungen, Delegiertenversammlungen, Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats u. Sitzungen verbandsinterner Arbeitsgruppen)
  • Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote

Sie können einen Antrag zur Pauschalförderung stellen und diesen bis zum 31. März beim Heidelberger Selbsthilfebüro oder beim Gesundheitstreffpunkt Mannheim einreichen. Beide Kontaktstellen beraten bei Fragen zur Förderung. Das Einzugsgebiet umfasst Heidelberg, Mannheim, den Rhein-Neckar-Kreis und den Neckar-Odenwald-Kreis.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung auch die Kontoanforderungen.

Neue Selbsthilfegruppen, können bis 31. Oktober des laufenden Jahres eine Anschubfinanzierung (bis 500 €) beantragen.
Die Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der regelmäßigen selbsthilfebezogenen Ausgaben verstanden. Sie finden eine Auflistung der möglichen Förderbereiche auf der Seite der GKV, auch welche Aufwendungen nicht darunter fallen.
Zur Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages gibt es das Merkblatt mit Ausfüllhilfe. Das finden Sie hier.
Die zweckmäßige Verwendung der Fördermittel ist bis spätestens zum Folgeantrag abzugeben. Bis zu einer Fördersumme von 799 € reicht eine vereinfachte Form des Nachweises aus: die Verwendungsbestätigung.
Ab 800 € ist der  Verwendungsnachweis mit Auflistung der jeweiligen Beträge wie auch mit einem kurzen Sachbericht einzureichen.


2. Projektförderung der örtlichen Krankenkassen
Projektanträge können bei den Krankenkassen von Januar-Dezember gestellt werden.

Hier geht es um gezielte Projekte und zeitlich sowie inhaltlich begrenzte Vorhaben. Es sind Aktivitäten, die über die regelmäßigen Aufgaben und das normale Maß der Selbsthilfearbeit hinausgehen.

Sie sollen – im Rahmen der Selbsthilfearbeit –  besonders dazu beitragen, die Situation der Betroffenen und deren Angehörigen zu verbessern sowie gesundheitliche Ressourcen zu stärken. Es sind einmalig stattfindende, nicht regelmäßig wiederkehrende Aktivitäten.

Beispiele für Projekte:

  • Veranstaltungen z.B. Gesundheitstage, Symposien, Patiententage, Angehörigentreffen, Fachtage, Selbsthilfetage, Jubiläumsveranstaltungen
  • Plakataktionen, Werbespots
  • Besondere Kursangebote oder Workshops für die ganze Gruppe
  • Wochenendseminare für Betroffene und Angehörige
  • Themenspezifische Fachveranstaltungen im Rahmen von Gremiensitzungen

Sie können Antragsformulare direkt bei den Krankenkassen beziehen sowie mögliche Förderschwerpunkte erfahren.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hat die Grundsätze zur Selbsthilfeförderung redaktionell überarbeitet: Hier finden sie den aktuellen „Leitfaden des GKV Spitzenverbandes“.

Selbsthilfegruppen können eine Förderung des Rhein-Neckar-Kreises erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens sechs Mitglieder der Gruppe im Rhein-Neckar-Kreis wohnhaft sind.

Der Antrag auf pauschale Förderung muss bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres im Heidelberger Selbsthilfebüro eingereicht werden. Anträge auf Projektförderung und Anschubförderung können bis zum 30. November eingereicht werden. 

Ein Vergabeausschuss aus gewählten Mitgliedern der Selbsthilfegruppen entscheidet über die Anträge. Die Bewilligung und Auszahlung der Förderung erfolgt durch das Heidelberger Selbsthilfebüro. 

Der Nachweis über die Verwendung der Fördermittel muss bis zum 30. Juni des Folgejahres an das Heidelberger Selbsthilfebüro erfolgen.

Förderantrag zum Herunterladen

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