Die Finanzierung des Selbsthilfebüros

 

Selbsthilfeförderung

Förderung von Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppen können von verschiedenen Seiten finanzielle Unterstützung für ihre regelmäßigen, selbsthilfebezogenen Aufgaben wie auch für Projekte erhalten. Sie müssen dafür bestimmte Kriterien erfüllen, beispielsweise mindestens 6 Mitglieder haben, für Neue offen sein etc.

Es gibt in unserer Region drei wesentliche Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen:

Eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten finden Sie hier. Die dafür notwendigen Antragsformulare finden Sie ebenfalls dort.
Wenn Sie Fragen haben oder eine ausführliche Beratung möchten, wenden Sie sich an Sabine Popp, info@selbsthilfe-heidelberg.de um einen Termin zu vereinbaren.

Alle Heidelberger Selbsthilfegruppen können bis 30. Juni des jeweiligen Jahres einen Antrag stellen. Es gibt eine institutionelle und eine Projektförderung.

Die institutionelle Förderung umfasst im Wesentlichen die Basisarbeit der Selbsthilfegruppen. Hierunter fallen z.B. Miete, Telefon, Fahrtkosten, Fortbildungen etc.
Sie können sich mit Hilfe der Rahmenrichtlinien einen Überblick verschaffen.

Die institutionelle Förderung wird als Zuwendung zur Deckung von Aufwendungen für alle oder bestimmte Tätigkeitsfelder gewährt.
Hier finden Sie das Antragsformular mit Kommentaren als Hilfestellung zum Ausfüllen.

Eine Projektförderung ist auch möglich: Die Projektförderung wird zur Deckung von Aufwendungen eines bestimmten, zeitlich und inhaltlich begrenzten Projekts gewährt.
Bitte verwenden Sie die elektronischen Anträge der Stadt Heidelberg zum Ausfüllen am PC.
Diese finden Sie hier:

Bitte beachten Sie die beiden Möglichkeiten zum Nachweis: Der  Verwendungsnachweis für die institutionelle Förderung sowie  der Verwendungsnachweis für die Projektförderung. Sie helfen Ihnen dabei einzuschätzen, worauf Sie bei der Zusammenstellung der Ausgaben achten sollten.

Ansprechpartnerin bei der Stadt Heidelberg:
Anette Dietz, Rohrbacher Str. 155, 69115 Heidelberg
Tel. 06221 / 58 38 190
E-Mail: anette.dietz@heidelberg.de

Die Selbsthilfeförderung nach SGB V § 20 h erfolgt durch zwei Förderstränge:

1. Pauschalförderung
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können eine finanzielle Unterstützung der regelmäßig selbsthilfebezogenen Aufgaben durch die gesetzlichen Krankenkassen erhalten.
Das Einzugsgebiet umfasst Heidelberg, Mannheim, Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis.
Die Selbsthilfegruppen können einen Antrag zur Pauschalförderung stellen und diesen bis zum 31. März 2019 beim Heidelberger Selbsthilfebüro oder beim Gesundheitstreffpunkt Mannheim einreichen.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung auch die Kontoanforderungen.

Neue Selbsthilfegruppen, können bis 31. Oktober 2019 eine Anschubfinanzierung (bis 500.- €) beantragen.
Die Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der regelmäßigen selbsthilfebezogenen Ausgaben verstanden. Welche Aufwendungen darunter fallen und welche nicht, finden Sie hier.
Zur Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages gibt es das Merkblatt mit Ausfüllhilfe. Das finden Sie hier.
Die zweckmäßige Verwendung der Fördermittel ist bis spätestens zum Folgeantrag abzugeben.
Sie können diese auch mit dem Antrag 2020 bis 31. März 2020 einreichen.
Bis zu einer Fördersumme von 799.- € reicht eine vereinfachte Form des Nachweises aus: die Verwendungsbestätigung.
Ab 800.- € ist der Verwendungsnachweis mit Auflistung der jeweiligen Beträge wie auch mit einem kurzen Sachbericht einzureichen.
Zahlreiche Informationen finden Sie auf der Homepage der Krankenkassen unter:
gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de

Sie finden dort auch immer das aktuelle Formular. Bitte verwenden Sie es.

2. Projektförderung der örtlichen Krankenkassen
Projektanträge können bei den Krankenkassen von Januar-Dezember gestellt werden. Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten, die zielorientiert ausgerichtet sind. Diese sollen über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt sein. Die Krankenkassen und ihre Verbände können Förderschwerpunkte festlegen, die auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet sein können. Sie können direkt bei den Krankenkassen die Formulare beziehen sowie die Förderschwerpunkte erfahren.
Eine Auswahl finden Sie hier:

Das Formular für einen Projektantrag bei der IKK Classic finden Sie hier.
Das Formular für einen Projektantrag bei der AOK-die Gesundheitskasse finden Sie hier.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hat im Mai 2016 die Grundsätze zur Selbsthilfeförderung redaktionell überarbeitet: Hier finden sie den aktuellen „Leitfaden des GKV Spitzenverbandes“.

Selbsthilfegruppen können eine Förderung des Rhein-Neckar-Kreises erhalten. Eine Voraussetzung ist, dass mindestens 10 Mitglieder der Selbsthilfegruppe aus dem Rhein-Neckar-Kreis kommen.

Der Antrag muss bis zum 30.6.2018 im Heidelberger Selbsthilfebüro eingereicht werden.

Für die Förderung aller Gruppen stehen jährlich 5.000 € zur Verfügung.

Förderantrag zum Herunterladen